AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) NH-Eurostaff


1. Pflichten NH-Eurostaff

NH-Eurostaff erbringt Leistungen (Vermittlung von Arbeitskräften insbesondere Studenten, Beratung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderen Geschäftsbedingungen insbesondere denen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen und es gelten ausschließlich die AGB’s von NH-Eurostaff. Die Personalvermittler verpflichten sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.


2. Pflichten des /der Auftraggeber

2.1 Der Auftraggeber (im Folgenden Kunde genannt) verpflichtet sich, NH-Eurostaff eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, NH-Eurostaff sofort zu informieren, sobald ein von NH-Eurostaff vermittelter Kandidat die Arbeit aufnimmt.
2.3 Der Kunde benennt NH-Eurostaff bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde NH-Eurostaff keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu NH-Eurostaff jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, NH-Eurostaff unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) bei NH-Eurostaff anzuzeigen. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der a den Kandidaten zu zahlenden Vergütung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Ziffer 4, vereinbaren NH-Eurostaff und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 2.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


3. Erfüllung des Vertrages, Entbindung vom Vertrag

3.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung
Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Kunden und einem durch NH-Eurostaff vermittelten Bewerber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Stellt der Kunde einen vorgeschlagenen Bewerber ein, ohne NH-Eurostaff davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen von NH-Eurostaff zustande gekommen ist.
3.2 Entbindung vom Vertrag Jede Vertragspartei kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist und sofern die Genehmigungsunterlagen noch nicht an die ZAV gesandt wurden. Im Fall der getätigten Versendung an die ZAV ist das Honorar fällig und gilt wie ein abgeschlossener Anstellungsvertrag


4. Honorar

4.1 Das Honorar richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 15% des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Arbeitnehmers fällig.
4.2 Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalt, Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden.
4.3 Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Reisekosten und Spesen (hier insbesondere Übernachtungskosten) der NH-Eurostaff oder eines Kandidaten, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Unternehmers entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
4.5 Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Kunden, die durch die Firma NH-Eurostaff zur Vermittlung vorgestellten Bewerber in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig, für den der Bewerber ursprünglich vorgestellt wurde.
4.6 Das Honorar wird nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber fällig, zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der Anstellungsvertrag bis zu sechs Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird. Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist NH-Eurostaff berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p. a. zu beanspruchen. Der säumige Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von NH-Eurostaff beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
4.7 Kündigt der Auftraggeber den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von NH-Eurostaff auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
4.8 Es ist dem Auftraggeber untersagt den vermittelten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne die Einbindung des Auftragnehmers direkt zu beschäftigen (Sperrfrist). In dem Fall gilt der Arbeitsvertrag wie ein vermitteltes Arbeitsverhältnis unter Maßgabe des fälligen Honorars.


5 Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss

5.1 NH-Eurostaff übernimmt keine Garantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vomAuftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
5.2 NH-Eurostaff haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5.3 Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber NH-Eurostaff schließen eine Haftung von NH-Eurostaff aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.
5.4 Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens NH-Eurostaff sind ausgeschlossen.
5.5 Kündigt ein von NH-Eurostaff rekrutierter Mitarbeiter innerhalb des ersten Monats, so hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des bezahlten Erfolgshonorars gemäß Abschnitt
4. “Honorar“ wie folgt: 50 % bei Auflösung des Arbeitsvertrages im 1. Monat. Ausgenommen sind die Rückerstattungen der Nebenkosten.


6. Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber willigt ein, dass NH-Eurostaff kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf Datenträger speichert und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten verwendet. Auch die Weitergabe an Dritte ist eingeschlossen, sofern es die Vermittlungstätigkeit
notwendig macht. Die Weitergabe außerhalb der eigentlichen Tätigkeit ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet.
6.2 Bewerberprofile, die dem Auftraggeber durch NH Eurostaff zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Bewerberprofile sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist NH-Eurostaff berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 5 zu fordern.
6.3 NH-Eurostaff holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.


7. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe
kommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist in Kappeln. Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift des Vermittlungsauftrags mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend.
Boren, 25.04.2021

Adresse:


Am Nißberg 8,
24392 Boren

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